Erschliessung
Nichts geht ohne Erschließung: Vorraussetzung einer jeden Einschlagsmaßnahme ist die Erschließung des Geländes durch Wege und Rückegassen. Als "Faustzahl" gilt: Waldschonende Holznutzung setzt eine "Wegedichte" von mindestens 30 m/ha voraus. Im vorliegenden Fall liess die Hangneigung das Befahren eines alten Rückeweges mit Rückemaschinen nicht mehr zu. Der Weg musste eingeebnet und befestigt werden. - Wie bei einer Durchforstung "Zukunftsbäume" und "Bedränger" ermittelt werden, sehen Sie auf den folgenden Seiten.