Die "Rückegasse"
Bis zur Rückegasse muss das Stammholz aus dem Wald "geseilt" werden. Auch "Vorlieferung" mit dem Pferd ist möglich.
Für den maschinellen Transport bis hin zur Waldstraße werden im Bestand 4 m breite und möglichst gerade "Rückegassen" angelegt, deren Mindestabstand 20 m nicht unterschreiten darf. Vor jedem Einschlag wird diese Kennzeichnung erneuert.
Wir kennzeichnen unsere Rückegassen mit gelben Halbkreisen. Nur auf diesen Rückegassen dürfen sich Maschinen aller Art (Rückeschlepper, Erntemaschinen, Traktoren) bewegen.
Auch Brennholz darf nur über diese Rückegassen abtransportiert werden. Um den Waldboden und die Naturverjüngung zu schützen, ist das Fahren mit Maschinen jeglicher Art abseits der Rückegassen streng verboten. Jede Übertretung dieser Vorgabe führt zu Schadenersatz und sofortigem Verweis von der Fläche!