Sorgfalt in der Natur: Innerhalb des Landschaftsplanes "28 Mechernich" wurde das Gebiet der Katzensteine mit einer Größe von etwa 4 Hektar im Jahr 2004 von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die wichtigsten der dabei festgesetzten Ge- und Verbote sind auf Hinweistafeln im Zugangsbereich der Katzensteine festgehalten: Abfälle wieder mitnehmen. Nicht auf den Felsen klettern. Kein Feuer anzünden. Nicht zelten, lagern, campen. Nicht in die Felsen ritzen. - Der dauerhafte Erhalt dieses einzigartigen Gebiets lässt sich nur sichern, wenn jeder Besucher dazu beiträgt!